c't 26/2017
S. 158
Recht
Gemeinnützigkeit

Für eine Handvoll Sponsoren-Dollar

Wie gemeinnützig ist das Konferieren über freie Software?

Auch Computer-Userclubs und andere Vereine, die ihrer satzungsmäßigen Zwecke wegen grundsätzlich als gemeinnützig anerkannt sind, können Ärger mit dem Finanzamt bekommen. Wenn es etwa darum geht, Konferenzen zu veranstalten und dabei Steuerprivilegien zu genießen, ist nicht zuletzt das Finanzierungsmodell solcher Events wichtig.

Bei Entwicklern und Förderern freier und quelloffener Software geht es vielfach ausgesprochen selbstlos zu. Man investiert Arbeitszeit, Material und Nerven an vielerlei Fronten, vom Codeschreiben übers ständige Entfehlern bis hin zu Dokumentation und Support. Vieles davon tut man nicht mit dem Blick darauf, ob es sich auszahlt. Vielmehr ist eine Menge Idealismus und Menschenfreundlichkeit im Spiel. Das verdient Unterstützung. So sollten doch auch Finanzbehörden denken – oder?

Die Veranstaltung von Konferenzen zu freier Software mag einem sympathischen und idealistischen Ziel folgen. Das schließt aber noch nicht aus, dass das Finanzamt darin einen ganz gewöhnlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit allen steuerlichen Konsequenzen erblicken kann.

Joomlaner, versammelt euch!

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