c't 24/2017
S. 152
Recht
IT-Berufe

Der Autodidakt als Freiberufler

Wissensprüfung als unsicheres Tor zur Gewerbesteuerfreiheit

Wer sich im IT-Bereich selbstständig macht, geht steuerrechtlich gesehen entweder einer gewerblichen Tätigkeit nach oder er ist Freiberufler. Die Grenze zwischen diesen beiden Welten verläuft bisweilen mitten durch aktuelle Jobprofile hindurch. Manchem gelingt es, die Anerkennung als Freiberufler durch den Nachweis von Kenntnissen zu erreichen, die seine Tätigkeit in die Nähe der sogenannten Katalogberufe rücken.

Kriterien, an denen Unterschiede in der Besteuerung hängen, wirken bisweilen verwirrend. Da behandeln die Finanzbehörden zwei Leute unterschiedlich, die gefühlt das Gleiche tun: Der eine wird als Gewerbetreibender angesehen und muss Gewerbesteuer bezahlen, sobald seine Einkünfte aus dem Gewerbe den Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr übersteigen. Der andere gilt als Freiberufler und ist damit von Gewerbesteuer befreit. Beide haben mit IT-Hard- und Software zu tun. Und beide zahlen für das, was sie umsetzen, im selben Umfang Umsatzsteuer.

Privilegierte Feingeister