c't 22/2017
S. 56
Vorsicht, Kunde
Verbraucherrechte ausgehebelt
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Weltreise inklusive

Fallen beim Einkauf auf eBay und beim PayPal-Käuferschutz

Wer auf der Plattform eBay.de unterwegs ist und eine Ware mit Standort „Hamburg, Deutschland“ kauft, geht üblicherweise davon aus, Verbraucherrecht nach EU-Standard in Anspruch nehmen zu können – doch das kann sich schnell als Irrtum erweisen.

Mitte Juni 2017 wollte Markus G. seiner 89-jährigen Schwiegermutter etwas Gutes tun: Damit die rüstige Dame auch bei schlechtem Wetter zu etwas Bewegung komme, suchte er einen handlichen Bewegungstrainer. Fündig wurde er letztlich auf eBay. Da bot der Händler „goldensaegod“ einen „Ancheer Bewegungstrainer“ für günstige 15,85 Euro an.

Der Artikel sollte sich laut eBay-Artikelstandort in „Hamburg, Deutschland“ befinden und für nur 2,90 Euro Versandkosten den Weg zu ihm finden. Auch das ebay-Käuferschutz-Logo zierte das Angebot und die Bezahlung war bequem per PayPal möglich. Da störte es Markus G. nicht weiter, dass der Händler seinen Geschäftssitz angeblich in Thailand hatte.