c't 21/2017
S. 50
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Datenschutz: Firefox löscht Chronik nicht

Über die „Seiteninformationen“ lässt sich die IndexedDB-Datenbank löschen.

Mozillas Browser Firefox hat ein Datenschutzproblem: Die Chronik angesurfter Websites verschwindet nicht physikalisch von der Festplatte, wenn man sie über den Menüpunkt „Chronik löschen“ entfernt. Webseiten können daher weiterhin mühelos auf die im Browser gespeicherten Daten zugreifen. Das Problem entsteht durch die Speichertechnik IndexedDB, die mittlerweile fast alle gängigen Browser nutzen.

Unter Windows 10 und Android griff Firefox im Test beim Umgang mit IndexedDB gleich mehrfach daneben. Am schwerwiegendsten: Der Benutzer kann gespeicherte Inhalte nicht einfach über die Chronik zerstören, sondern muss den Weg über die „Seiteninformationen“ gehen. Im Reiter „Berechtigungen“ unter „Offline-Speicher anlegen“ findet sich der Menüpunkt zu Löschen der lokalen Datenbank – das klappt aber nur für die zur geöffneten Seite gehörende Domain. Der Haken bei „Standard verwenden“ lässt sich nicht abwählen, die IndexedDB-Einstellung für die betreffende Website nicht auf „Blockieren“ setzen.

Alternativ lässt sich eine IndexedDB über die Firefox-Entwicklerwerkzeuge (Reiter „Storage“) zurücksetzen; so lassen sich auch die gespeicherten Daten ansehen. Ein dritter Weg ist der brachiale über den Datei-Manager: Firefox speichert jede IndexedDB als SQLite-Datenbank im Verzeichnis <Profil>/storage/default/<Domain>. Anscheinend ist dies derzeit auch die einzige Option, um zu prüfen, welche Websites Datenbanken angelegt haben, denn die Überblicksseite about:permissions hat Mozilla stillgelegt.

Wer diese Datenbanken ein für allemal loswerden will, setzt in about:config den Schlüssel dom.indexedDB.enabled auf „false“ – oder wechselt in den privaten Modus. Darin weigert sich Firefox nämlich komplett, mit IndexedDBs zu arbeiten.

Das IndexedDB-Problem in Firefox existiert bereits seit acht Jahren, wurde aber erst jetzt publik. Ob Mozilla es nun endlich löst, wird sich zeigen. Verbessern wird sich die Lage in jedem Fall mit Firefox 57. Mit dessen neuer Bedienoberfläche „Photon“ wird man in den Browser-Einstellungen IndexedDBs aller Domains zusammen mit anderen Website-Daten löschen können. (Herbert Braun/hob@ct.de)

BGH: Googles Bildersuche ist urheberrechtskonform

In der aktuellen Version der Bildersuche zeigt Google große Vorschauen der Treffer.

Alphabet kann vorerst aufatmen: Am 21. September hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Präsentation von Ergebnissen in der Google-Bildersuche (in der Version von 2009) nicht gegen das Urheberrecht verstößt (Az. I ZR 11/16). Der BGH setzte die von Google gezeigten Vorschaubilder mit Links gleich – und da gelte, „dass das Internet für die Meinungs- und Informationsfreiheit von besonderer Bedeutung ist und Links zum guten Funktionieren des Internets und zum Meinungs- und Informationsaustausch in diesem Netz beitragen.“

Beklagte im Verfahren war nicht Google, sondern AOL mit der unter aol.de laufenden Suchmaschine, die 2009 via Kooperation auf Suchergebnisse der Google-Bildersuche zurückgriff. Im Einklang mit aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Haftung für Links sieht der BGH Suchmaschinen erst dann in der Verantwortung, wenn sie Kenntnis davon haben, dass ein gezeigtes Foto urheberrechtlich geschützt ist. Wenn sie dazu einen Hinweis des Rechteinhaber erhalten, müssen sie das Bild aus dem Index der Suchmaschine entfernen.

Vom Anbieter einer Suchfunktion kann aber laut BGH nicht erwartet werden, „dass er überprüft, ob die von der Suchmaschine in einem automatisierten Verfahren aufgefundenen Bilder rechtmäßig ins Internet eingestellt worden sind, bevor er sie auf seiner Internetseite als Vorschaubilder wiedergibt.“ Dies erklärte das Gericht in einer Pressemitteilung vom Tag der Verhandlung. Bis der zuständige I. Zivilsenat eine schriftliche Begründung nachreicht, dürften noch einige Wochen vergehen.

Ob dieses Urteil auch auf die aktuelle Version der Google-Bildersuche übertragbar ist, werden erst weitere Urteile zeigen. Diese Version ist juristisch umstritten, weil sie keine Thumbnails mehr in der Vorschau nutzt, sondern nur leicht verkleinerte Bilder. Deshalb hat der Fotografen-Berufsverband Freelens im März dieses Jahres am Landgericht Hamburg Klage gegen Google eingereicht. Der Vorwurf: Weil Google nun – anders als 2009 – großformatige Bilder direkt in der Bildersuche anzeigt, würden die Urheberrechte der Fotografen verletzt. (hob@ct.de)