c't 20/2017
S. 160
Recht
Arbeitsrecht

Überwachungsdruck

Mitbestimmungspflichtige Feedback-Funktion auf Unternehmensseite bei Facebook

Manches, was die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern im Unternehmen berühren kann, unterliegt der Mitbestimmung der betrieblichen Arbeitnehmervertretung. Das betrifft etwa digitale Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz – und kann im Einzelfall auch mal das Aus für eine umstrittene Facebook-Seite bedeuten.

Viele Unternehmen nutzen Social-Media-Präsenzen für ihre Außendarstellung und zu Marketing-Zwecken. Das erlaubt unter anderem direktes Feedback von Kunden. Dass Besucher von Facebook-Firmenseiten auch mal heftig Dampf ablassen und dabei einzelne Mitarbeiter kritisieren, mit denen sie zu tun hatten, liegt nahe.

Diese Erfahrung musste vor einiger Zeit die Belegschaft eines DRK-Blutspendedienstes machen. Dessen Facebook-Seite diente unter anderem dazu, Blutspendetermine anzukündigen und Blutspender zu werben. Mancher Besucher der Seite nutzte die dort bereitgestellte Funktion „Besucherbeiträge“, um sein Missfallen auszudrücken. So hieß es etwa: „Ich war am 14. April 2013 in Münster mein kostbares abzapfen lassen … Muss aber sagen die gestern die Nadel gesetzt hat, solle es noch lernen. Stechen kann die nicht.“