c't 2/2017
S. 10
Leserforum

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Auch für Mitarbeiter

Editorial: Spaß mit der Telekom, c’t 26/16, S. 3

Bisweilen sind in unserer Firma Techniker der Telekom zugegen. Bei Problemen verbringen auch diese die meiste Zeit damit, in ihrer internen Warteschlange anzustehen. Zumindest werden sie dafür bezahlt.

djxxmanni F

Heiß laufen!

Die Bezeichnung Hotline kommt daher, dass man als Kunde häufig in der Warteschleife „heiß läuft“. Oder?

Martin Tscherkassky-Aleksic B

Auf fünf Rezensionen beschränkt

Amazons neue Regeln für Rezensionen sind laxer als erwartet, c’t 26/16, S. 18

Ich wollte Sie auf eine Lücke in Ihrem Artikel aufmerksam machen: Es fehlt die Beschränkung der Rezensionen auf maximal fünf nicht von Amazon verifizierte Käufe pro Woche und die angebliche Beachtung der Rezensionen pro Artikel. Das heißt, dass zwischen Sonntag 00:00 Uhr bis Samstag 23:59 Uhr maximal fünf Artikel rezensiert werden können, die nicht bei Amazon gekauft wurden. Damit kann dem Missbrauch des Systems durch zum Beispiel die beiden Produkttester-Programme durchaus etwas mehr Einhalt geboten werden, als nach Ihrem Artikel zu vermuten wäre.

Dazu kommt, dass Amazon sich vorbehält, bei einer ungewöhnlich hohen Anzahl an Rezensionen in sehr kurzer Zeit für betroffene Artikel nur noch Rezensionen von verifizierten Käufern zuzulassen. Ich denke, dass beide neuen Regelungen den Missbrauch deutlich besser einschränken, als es in Ihrem Artikel wirkt. Oder besser: einschränken könnten, denn Amazon muss das alles erst wirklich kontrollieren.

Tanja Bergauer B

Preisangabe in Rezensionen

Die Angabe des Kaufpreises sollte Pflicht sein … denn jede Bewertung bezieht sich immer auch auf den Preis.

Techniker70 F

Nur FreeSync und G-Sync?

Schnelles Spiel, Gaming-Monitore mit hohen Bildraten im Vergleich, c’t 26/16, S. 110

Eine Frage, die ich mir bei Recherchen zum Monitorkauf stellte, ließ der Artikel leider unbeantwortet: Gibt es Monitore, die beides (Anm. der Red.: FreeSync und G-Sync) unterstützen oder wird es die geben?

F6502 F

Es gibt derzeit keine Monitore, die beides können, sodass man sich immer für den einen oder anderen Standard entscheiden muss. Ob und wann sich das ändern wird, können wir nicht sagen. Es scheint auch eine Frage der Produktpolitik vor allem von Nvidia zu sein: Das G-Sync-Modul dürfen AMD-Karten nicht ansteuern, FreeSync (Alias AdaptiveSync) möchte man nicht unterstützen – obwohl es keine technischen Hürden gäbe. Immerhin: Bei einigen der getesteten Monitore gab es auch ein Schwestermodell, das den jeweils anderen Sync-Modus beherrscht.

Nicht kontrolliert

Neue Vorschriften für Registrierkassen betreffen hunderttausende Händler, c’t 26/16, S. 154

Nur gut, dass ich das minimale Bargeschäft meines kleinen Verlages auch weiterhin per Rechnung/Quittung abwickeln kann. Allerdings legt der letzte Absatz des Artikels den Finger in eine typisch deutsche Wunde: Neue Regeln werden aufgestellt, meist wird auch die Strafe für Regelverstöße angehoben, doch die Einhaltung der Regeln wird nicht wirkungsvoll kontrolliert.

In zahlreichen vermeintlich „laxen“ EU-Ländern (GR, I) mache ich mich als Kunde nicht nur strafbar, wenn ich ein Geschäft oder ein Restaurant ohne Beleg verlasse, sondern ich muss auch damit rechnen, dass ich tatsächlich erwischt werde, weil die Finanzpolizei draußen wartet (eigene Erfahrung). In Deutschland werden doch bestenfalls bei begründetem Anfangsverdacht die Pappteller am Imbiss gezählt, um den gemeldeten mit dem realen Umsatz abzugleichen.

André Dreilich B

Warme SSDs sterben früher

So lange halten SSDs, Flash-Speicher im Langzeittest, c’t 1/17, S. 100

Dass die Schreibleistung weit über den Herstellerspezifikationen ist, ist nicht so überraschend. Sie haben bei 25 °C getestet? Testen Sie mal an der oberen Grenze der Betriebstemperatur (70 °C). Die kann in engen Notebooks im Sommer schon mal schnell erreicht werden.

Matthias Weingart B

Tatsächlich haben wir bei Zimmertemperatur getestet. Sie haben aber sicherlich recht, dass die Lebenserwartung bei erhöhter Umgebungstemperatur wohl kürzer ausgefallen wäre. Uns erschien der beschriebene Testaufbau als die fairste Möglichkeit zum Vergleich.

Ergänzungen & Berichtigungen

Stellungnahme von Amazon

Behörden nehmen Online-Händler ins Visier, c’t 1/17, S. 16

Amazon schickte uns zu dem Artikel folgende Stellungnahme: „Amazon-Händler sind eigenständige Unternehmen und verantwortlich dafür, ihre steuerrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Wir stellen Tools und Informationen zur Verfügung, um Verkäufer bei der Einhaltung dieser Pflichten zu unterstützen, aber wir haben keine Befugnis, ihre Steuerangelegenheiten zu überprüfen. Mit den Behörden arbeiten wir weiterhin wie bisher im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zusammen.“

Wir freuen uns über Post

Ausgewählte Zuschriften drucken wir ab und kürzen sie wenn nötig sinnwahrend.

Antworten sind kursiv gesetzt.