c't 12/2017
S. 51
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BGH: IP-Adressen unter Datenschutz

Die Klage von Patrick Breyer gegen die Bundesrepublik wegen IP-Trackings ohne Einwilligung landete vorm BGH.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Mai sind dynamisch vergebene IP-Adressen personenbezogene Daten ( Az. VI ZR 135/13). Deshalb fallen sie unter europäisches Datenschutzrecht. Die Konsequenz: Website-Betreiber dürfen IP-Adressen nicht ohne Einwilligung speichern, um beispielsweise ihre Besucher zu tracken.

Allerdings gibt es Ausnahmen dieses Verbots, die das Telemediengesetz (TMG) vorsieht. Die IP-Adressen können nötig sein, um „die generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten“. Konkret geht es darum, ob Administratoren Angriffe besser abwehren können, wenn sie die IP-Adressen wenigstens für wenige Tage speichern. Die Notwendigkeit dieser Speicherung müsse im Einzelfall „mit dem Interesse und den Grundrechten und -freiheiten der Nutzer“ abgewogen werden.

In dem Fall handelt es sich um eine gerichtliche Auseinandersetzung des Piraten-Politikers Patrick Breyer mit der Bundesrepublik Deutschland. Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob die Speicherung von Breyers IP-Adresse beim Aufruf von Webseiten der Bundesregierung zulässig ist. (hob@ct.de)

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Twitters neue Datenschutzrichtlinien

Am 18. Juni 2017 treten bei Twitter neue Datenschutzregeln in Kraft. Für die Nutzer ergeben sich einige Neuerungen, darunter mehr Optionen im Bereich „Individualisierung und Daten“. Dort lässt sich künftig genauer festlegen, wie Twitter „Inhalte personalisiert und bestimmte Daten erfasst und teilt“. Die Nutzer entscheiden etwa, ob sie personalisierte Werbeanzeigen sehen möchten oder nicht. Ganz abschalten lässt sich die Werbung freilich weiterhin nicht.

Twitter arbeitet mit Werbepartnern zusammen, um „interessante Werbeinhalte“ auszuliefern. Um individuell passende Werbung anzuzeigen, wertet Twitter etwa die installierten Apps auf Mobilgeräten aus. Bei der „geräteübergreifenden Personalisierung“ versucht Twitter, alle Geräte zu identifizieren und zu verknüpfen. Per Häkchen lässt sich das abstellen, dann „vergisst Twitter, dass du andere Geräte genutzt hast.“ Auch die Auswertung des Standorts lässt sich in den Optionen abschalten.

Die neuen Einstellungen für Werbung ersetzen die Browser-Option „Do Not Track“, die Twitter fortan nicht mehr unterstützt. Was der Dienst über seine Nutzer weiß und gespeichert hat, ist im Bereich „Deine Twitter Daten“ einsehbar. Falls sich der Nutzer kein bisschen für „Comedy“ interessiert, kann er das Themenfeld mit einem Klick abwählen. In den Optionen lässt sich auch die Datenweitergabe an Dritte deaktivieren. Ist die Einstellung aktiv, „kann Twitter bestimmte private Daten […] über ausgewählte Partnerschaften teilen.“ Davon ausgenommen seien in jedem Fall der Name, die Mail-Adresse sowie die Telefonnummer des Nutzers. (dbe@ct.de)

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Hohe Geldbuße gegen Facebook

Facebook soll 110 Millionen Euro Strafe an die EU zahlen. Der US-Konzern hatte nach Angaben der EU-Kommission bei der Anmeldung der WhatsApp-Übernahme 2014 erklärt, dass es nicht zuverlässig möglich sein werde, einen automatischen Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten beider Dienste einzurichten. Im August 2016 hat Facebook dagegen angekündigt, künftig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern mit Facebook-Profilen zu verknüpfen.

Die Brüsseler Behörde sieht sich deshalb getäuscht. Die Geldbuße sei eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie bei Verfahren zur Fusionskontrolle bei der EU richtige Angaben machen müssten. Die Höhe soll laut EU-Kommission abschreckende Wirkung haben. (hob@ct.de)