c't 12/2017
S. 68
Vorsicht, Kunde
Untergeschobener Vertrag
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Bild: Rudolf A. Blaha

In der Falle

Gerichtlicher Mahnbescheid trotz zweifelhafter Forderung

Wenn aus einem harmlosen Service-Anruf bei der Telekom ein ungewollter Vertrag wird, ist das ärgerlich. Gipfelt das Ganze jedoch trotz angemessener Gegenwehr in einem gerichtlichen Mahnbescheid, zeugt das schon von einem eigenwilligen Geschäftsgebaren der Beteiligten.

Manchmal wird aus einem kleinen Problem ein großes Desaster: Im September 2015 gab es im Keller von Frau W. einen Brand, bei dem auch der Hausanschluss in Mitleidenschaft gezogen wurde. Nun hatte Frau W. zwar einen Vertrag mit Vodafone, doch der Hausanschluss war Sache der Telekom, erfuhr sie von ihrem TK-Anbieter. Also setzte sie sich Ende Oktober 2015 mit der Telekom in Verbindung. Ein Montagetermin für die Erneuerung des Hausanschlusses wurde vereinbart und der eifrige Callcenter-Mitarbeiter fragte noch, wie zufrieden Frau W. mit ihrem Vodafone-Vertrag sei. Da der Internetzugang mit knapp 2 MBit/s schnarchend langsam war, zeigte sich Frau W. durchaus interessiert an einem Angebot der Telekom. Allerdings käme ein Wechsel aktuell nicht in Betracht . Zum Vertragsende, im Juni 2016, dürfe die Telekom gern ein Angebot unterbreiten.

Der Hausanschluss wurde erneuert und Frau W. fuhr vom 7. November bis zum 6. Dezember 2015 erst einmal in Urlaub. Nach ihrer Rückkehr fand sie eine auf den 30. November 2015 datierte Auftragsbestätigung der Telekom. Am 12. Dezember sollte ein Techniker kommen, der ihr einen neuen Anschluss vom Typ „Magenta Zuhause M Entertain Premium“ einrichten würde. Grundlage dafür sei ein angeblich am 26. November geschlossener Vertrag. Ihr Nachbar hatte zudem ein Paket von der Telekom angenommen – Inhalt unbekannt.