c't 11/2017
S. 10
Leserforum

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Seien Sie froh, Herr Schnurer

Editorial: Leben in der Ecke, c’t 10/17, S. 3

Ich wohne auf dem Land (meine Eltern unweit auch) und wir haben auch noch die schönen Telefonmasten – und ich dachte schon, wir wären die einzigen. Bei Ihrer Geschwindigkeit wäre ich deutlich zufriedener, auf meinem Vertrag steht auch DSL 16.000, ankommen tun 1200 bis 800. Ja, ein Trauerspiel. Bei meinen Eltern liegen die Kabel schon in der Erde. Seit etwa 15 Jahren gibt es da DSL 4000 – damals sehr fortschrittlich. Bei uns werden in den nächsten Wochen die Verträge für Glasfaser gemacht – drücken Sie uns die Daumen, dass die Deutsche Telekom ein weiteres Gebiet komplett verliert!

whiter F

Nicht allein

Auch wir kennen das Problem, dass wir in Düsseldorf auf der falschen Straßenseite am Ende der Leitung hängen, kurz vorm Friedhof, da herrscht ja bekanntlich Ruhe. Über die Verfügbarkeitsprüfung gibt es bei uns auch „bis zu 16.000“, real sind 6000. Glücklicherweise gibt es noch die Hybrid-Alternative (mit den bekannten Hardware-Einschränkungen eines Speedports, der so gut wie keine Konfigurationsmöglichkeiten bietet). Glasfaserkabel bis 50 Meter vor unserer Adresse gibt es auch, aber nur für die Mieter der Wohnungsbaugesellschaften. UnityMedia-Kabel gegen Aufpreis für ca. 6000 Euro bis zum ersten von sieben Häusern, die unterversorgt sind.

Wolfgang Georg-Martini B

Keine Besserung ohne gesetzliche Regelung

Es beruhigt mich ja fast, dass andere das Problem auch haben. Wir wohnen in Berlin (zugegebenermaßen am Stadtrand in Spandau, aber immer noch innerhalb Berlins). Auch hier gibt es für die bezahlten 16 MBit maximal 5 MBit, da die Leitung zum nächsten Verteilerkasten zu lang ist.

Auch wenn ich wahrlich kein Freund gesetzlicher Regelungen bin, gehe ich davon aus, dass sich „Einzelschicksale“ wie Ihres und unseres ohne eine gesetzliche Verpflichtung nicht bessern werden. Und eine Verbesserung werden wir nur bekommen, wenn 100 Prozent aller Haushalte schnell angebunden werden müssen.

Sven Wiegand F

Edelschrott

Erfahrungen mit dem Creators Update für Windows 10, c’t 10/17, S. 34

Ich besitze einen älteren Laptop, der bisher mit Win 10 einwandfrei funktionierte. Durch das Creators Update wird er zu Edelschrott: Das Update spielt neue Driver auf, die das Gerät blockieren, das WLAN und verschiedene Systeme funktionieren nicht mehr. Mehrere Versuche, die älteren Treiber wieder zu installieren, schlugen fehl. Der Versuch, das Treiberupdate über die Systemeinstellungen zu blockieren, wurde von Windows ignoriert.

Haking F

Kein CE-Zeichen, kein Betrieb

Verlockung aus Fernost, Testbestellung: Mini-PC direkt aus chinesischer Quelle, c’t 10/17, S. 104

Wenn der Hersteller schon bei der Bestellung den Steuerbetrug anbietet, sollten Sie das Ganze schon beim Kauf abbrechen, denn wenn Ihnen der Zoll nachweist, dass Sie davon wussten, dann könnten auch Sie einen Strafbefehl bekommen.

Wenn aber das Gerät kein gültiges CE-Abzeichen aufweist, dann sollten Sie das Gerät gleich unbrauchbar machen und darüber berichten, denn die restlichen Erfahrungen sind nun nicht mehr relevant, auch wenn sie zeigen, dass das Gerät hier nicht betrieben werden kann, da ein Windows-Update nicht funktioniert. Denn neben dem richtigen CE-Kennzeichen gehört zum Gerät auch eine gültige Konformitätserklärung nach Artikel 2, Satz 1, Nr. 20 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (CE Kennzeichnungs-Verordnung), die besagt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.

Was machen Sie, wenn solch ein Gerät Oberwellen aussendet, die beim Röntgenarzt im Erdgeschoss die Geräte spinnen lässt oder in Ihrer Redaktion einem Herzschrittmacher ein Kammerflimmern vortäuscht? Die Kosten dafür und die Folgen für den Kollegen mit dem Herzschrittmacher wiegen nicht im Ansatz den Nutzen auf, den Ihr Test erbringt.

Dr. Peter Klamser B

Barebone ohne CE o.k.

Ich habe im letzten Sommer drei lüfterlose Billig-PCs zu Preisen zwischen 100 und 140 Euro gekauft. Einen schwarzen, der dem Gezeigten sehr ähnlich sah, mit einem Celeron, sowie zwei silberne Exemplare mit i3 5005U bzw. i3 4010U. Alle drei habe ich auf der Handelsplattform AliExpress gekauft und zwar immer ohne RAM und ohne Festplatte oder SSD. Ohne diese Bauteile ist der Rechner nicht betriebsfähig. Der Rechner selbst muss dann keine CE-Kennzeichnung haben. Bei allen drei Geräten haben die Versender ehrlich deklariert, teilweise sogar mit Angabe, dass den Geräten RAM und SSD fehlen und ich konnte alle drei Geräte ganz problemlos verzollen. Alle drei Geräte laufen ziemlich stabil, die beiden i3 werden im Betrieb doch recht warm. Mein persönliches Fazit: Ich bereue den Kauf nicht, die Geräte waren im letzten Sommer sehr günstig. Aktuell sind die Geräte ohne Speicher (RAM, SSD) in China etwa 20 bis 30 Prozent teurer.

Holger Pellmann B

Mac Luft

Angesichts vom „Kaby See“ PC fiel mir eine Produktbeschreibung zu einem Micro-SD-Kartenleser für USB Typ A und C ein, die ich erst Stunden zuvor auf Amazon entdeckt hatte. Die Highlights: Kein Fahrer benötigt für Typ-C-Produkte; Stützandroide/Mac OS; Kompatibel mit USB3.1 Typ-C-Port-Produkte wie das MacBook / Mac Luft / Pro. Aber immerhin: „Die LED-Anzeige wird blau, wenn es funktioniert.“ Da kann man doch nicht meckern.

Rainer Temme B

Falscher Name

Selbstgedreht: Camcorder, Fotokamera, Actioncam oder Smartphone? c’t 10/17, S. 110

Beim Überfliegen fiel mir ein Fehler auf: Das zweite kostenlose Programm heißt nicht „Shortcut“, sondern „Shotcut“. In den Suchmaschinen findet man es trotzdem. BTW: Das Programm ist klasse.

Matthias Loose B

Doppelte Bejahung?

Filme ins Internet: Persönlichkeits- und Urheberrechte – und was man beachten sollte, c’t 10/17, S. 124

Ihren Rat „Die Frage an die Gruppe und das signalisierte Einverständnis aller Personen filmt man am besten gleich mit“ halte ich für bedenklich. Wenn der Filmer fragt und die Antwort Nein lautet, hat man bereits ohne den Willen der Aufgenommenen von diesen einen (wenngleich kurzen) Videoclip angefertigt. Besser wäre, erst die Zustimmung, gefilmt zu werden, zu erfragen – ohne Aufnahme – und die Frage bei Bejahung dann vor der Linse zu wiederholen.

Manuel Leib B

Wegzaubern birgt Gefahren

Tipps für den effizienten Umgang mit Excel, c’t 10/17, S. 128

Datenbereiche wegzaubern beziehungsweise Tabellenblätter ausblenden mag gegen versehentliche Manipulationen schützen, bietet jedoch mehrere Gefahren: Wenn der Anwender nicht weiß, dass sich diese Datenbereiche in der Datei befinden, werden die Dateien vielleicht schneller weitergegeben. Passwortgeschützte Tabellenblätter und versteckte Bereiche können schon nach kurzer Internetrecherche wieder enttarnt werden. Vielmehr sehe ich die Gefahr darin, dass im Unternehmen die Tabellen und Berechnungen nicht transparent nachvollzogen werden können. Wenn später Dateien angepasst werden müssen oder der Sachbearbeiter diese Datei übernimmt, steht man oft wie vor einem Scherbenhaufen. Berechnungen lieber offen auf eigene und dann normal ausgeblendete Blätter bringen. Im Übrigen spüren Excel-Tools wie Inquire solche Bereiche auch wieder auf.

Andreas Thehos B

c’t lesen!

Warum Sie im Jahr 2017 Ihre Daten in der EU behalten sollten, c’t 09/17, S. 70

Ihr Artikel über US-Cloud-Alternativen ist zwar insgesamt ganz gut und informativ, jedoch missfällt mir Ihr Tenor, alles ausschließlich an der neuen Trump-Situation aufzuhängen … ganz so, als wären Datenschutzprobleme dadurch ein ganz neues Phänomen. „Nur weil ein neuer Präsident für ein schlechteres Klima in puncto Datenschutz steht“, wie Sie es formulieren, muss in der Tat niemand sein Facebook-Konto schließen – dafür gibt es und gab es auch schon vor Trump tausend Gründe. Lesen Sie keine c’t? :)

Apropos Facebook: Ihre diesbezüglich mehrfach wiederholte Phrase „alternativlos“ finde ich, auf Deutsch gesagt, zum Kotzen. Wenn Menschen meinen, Sie könnten ohne Facebook nicht sein, dann aus einem und NUR aus einem einzigen Grund: Weil sie sich selbst davon abhängig gemacht haben.

Und zum Schluss noch zu Telegram, welches Sie als „europäische Alternative für Hardliner“ anpreisen: Telegram ist (in den entscheidenden Teilen) nicht quelloffen – das wäre für Ihre „Hardliner“ wohl schon der erste Sargnagel. Der zweite: Der Support konnte mir auf Anfrage nicht erklären, wieso ein IP-basierter Dienst ZWINGEND die Angabe einer verifizierbaren Telefonnummer benötigt. Damit löst Telegram aber genau die beiden zentralen Probleme von WhatsApp nicht, nämlich Intransparenz und Metadatenerfassung.

A. Horstmann B

Deutschland-Cloud und iPad

Heim-Office, Office 365 Deutschland für Privatanwender, c’t 9/17, S. 78

Heute musste ich feststellen, dass die iOS-Apps mit der Telekom-Cloud zurzeit nicht funktionieren. Auf Nachfrage beim Support wurde mir dies auch bestätigt, das heißt im Klartext, ich soll für eine Leistung voll bezahlen, die gar nicht voll erbracht wird. Hier geht es mir weniger ums Geld, sondern eher darum, dass ich einen Workflow mit meinem iPad Pro habe, in welchem Office eine wichtige Rolle trägt. Allerdings kann ich dies zurzeit nicht nutzen, weil man sich in keiner App mit seinem Account einloggen kann. Es kommt immer ein Fehler. Am Mac funktioniert alles, wie man es sich vorstellt.

Thorsten Wahl B

Tatsächlich hatten auch wir Probleme, das Deutschland-Office auf dem iPad zum Laufen zu bekommen. Während OneDrive und OneNote funktionierten, arbeiteten Excel und Word nur im Lesen-Modus. Auf einem iPhone klappte seltsamerweise alles – und daraufhin nach einer Neuanmeldung auch auf dem iPad. Es könnte auch davon abhängen, ob man das Office über die Telekom oder über Microsoft bucht, und ob man eine onmicrosoft.de-Adresse oder eine migrierte eigene Domain benutzt. Das konnten wir bis Redaktionsschluss nicht zweifelsfrei klären. Unter Android traten keine Probleme auf.

Ergänzungen & Berichtigungen

Fehler im rdesktop-Skript

Sichere Kryptografie unter Linux mit der OpenPGP Smartcard, c’t 10/17, S. 160

Im rdesktop-Skript im Artikel ist leider ein Fehler. Folgende Version funktioniert:

#!/bin/bash

/usr/bin/gpg2 -qd \

$HOME/.mypassword.gpg | rdesktop \

"$myusername" -p - $rdphost

Außerdem gibt es einen Tippfehler beim Paket pinentry-tty. Unter Ubuntu und Debian installiert man es mit apt install pinentry-tty.

Wir freuen uns über Post

Ausgewählte Zuschriften drucken wir ab und kürzen sie wenn nötig sinnwahrend.

Antworten sind kursiv gesetzt.