c't 24/2016
S. 42
News
Internet

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mark Zuckerberg

Die Community-Standards von Facebook fordern die Mitglieder zu einem „respektvollen Umgang“ auf und verbieten Hassbotschaften. Doch Kritikern geht Facebook nicht konsequent genug gegen „Hatespeech“ vor.

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mitteilte, war eine Anzeige des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun eingegangen. Er wirft Zuckerberg sowie seinen Managern laut „Spiegel“ vor, „Mordaufrufe, Gewaltandrohungen, Holocaustleugnung und andere Delikte zu dulden“. Jun hatte nach eigenen Angaben insgesamt „438 Inhalte mit strafrechtlicher Relevanz“ gesammelt.

In der Anzeige wurden auch Facebook-Geschäftsführerin (COO) Sheryl Sandberg, Facebooks europäischer Cheflobbyist Richard Allan und dessen Berliner Kollegin Eva-Maria Kirschsieper benannt. Die Staatsanwaltschaft München I werde nun prüfen, ob sie zuständig ist und ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist. „Es wird auch geprüft, ob deutsches Strafrecht Anwendung findet“, sagte die Sprecherin.

Bereits vor einem Jahr hatte Anwalt Jun eine Anzeige gegen die Facebook Germany GmbH sowie drei Führungskräfte in Hamburg eingereicht. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg zwar Ermittlungen eingeleitet, diese aber im Februar 2016 wieder eingestellt. Eine strafrechtliche Verantwortung der Beschuldigten für die umgehende Löschung der Hass-Postings im sozialen Netzwerk habe nicht festgestellt werden können.

Facebook steht seit Monaten in Deutschland in der Kritik, nicht effektiv gegen sogenannte „Hatespeech“ auf seiner Plattform vorzugehen. Sobald das Unternehmen Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt, ist es zur Löschung verpflichtet. Bei Inhalten, deren rechtlicher Status nicht klar ist, beruft sich Facebook auf seine Community-Standards. (vbr@ct.de)