c't 24/2016
S. 84
Hintergrund
Datenkrake Facebook: Recht
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Brüchiges Recht

Wie schwer es ist, Datenschutzverstöße von Facebook juristisch zu ahnden

Es ist kein Geheimnis, dass Facebook in seiner Datenspeicherwut oft den rechtlich sauberen Bereich verlässt. Permanent liegt der US-Konzern im Clinch mit europäischen Datenschutzbehörden und Verbraucherschützern. Viel mehr als kleine Nadelstiche konnten die Gegner allerdings bislang nicht setzen – was auch an Facebooks Verteidigungstaktik liegt.

Die einen sehen in Prof. Johannes Caspar den Don Quijote, der einen aussichtslosen Kampf gegen die Datenkraken führt. Andere verspotten ihn als Datenschutz-Taliban, der den digitalen Fortschritt behindert. Caspar hat es nicht leicht als Hamburgischer Beauftragter für den Datenschutz: Mit Facebook und Google haben die zwei größten Internet-Konzerne ihren deutschen Sitz in Hamburg – unterliegen also zuständigkeitshalber seiner Aufsicht.

Google gibt sich mittlerweile vergleichsweise transparent und kooperativ. Ganz anders dagegen Facebook – immer wieder beharkt Caspar den US-Konzern im Interesse der deutschen Verbraucher. Jüngstes Beispiel: Ende September hat er eine Verwaltungsanordnung erlassen, die es Facebook untersagt, Daten von deutschen Nutzern des Tocherunternehmens WhatsApp zu erheben und zu speichern. Außerdem soll Facebook bereits übermittelte Daten löschen. Eine solche Anordnung ist die Voraussetzung dafür, dass die Behörde gegen Facebook klagen kann.

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