c't 22/2016
S. 148
Recht
Online-Banking

Augen auf, Bank!

Streit um manipulierte Online-Transaktion

Wenn online Geld an jemanden überwiesen worden ist und korrekte Authentifizierungsdaten benutzt wurden, dann wird wohl der Kontoinhaber dafür verantwortlich sein – oder? Diese einfache Banklogik ist nicht zwingend.

Der Albtraum eines jeden Online-Banking-Kunden: Jemand hat mit irgendeinem Trick eine Überweisung an einen Fremden umgeleitet. Zurückholen lässt sich der Betrag nicht: Das Geld ist sofort an unbekannte Hintermänner weitergeflossen, und der Überweisungsempfänger zeigt sich ahnungslos. Die Bank wiederum verweist darauf, dass die persönliche Identitätsnummer (PIN) und die zur Authentifizierung genutzte indizierte Transaktionsnummer (iTAN) korrekt eingegeben wurden.

Genau das ist im Mai 2014 einer Bankkundin passiert. Es ging um einen Betrag von knapp 1600 Euro. Als sie drei Tage nach dem Überweisungsdatum von der Manipulation erfuhr, informierte sie sowohl die Polizei als auch die Bank. Das in Berlin ansässige Geldinstitut wollte den Verlust nicht ersetzen und unterstellte der Kundin, diese sei grob fahrlässig mit ihren Online-Banking-Daten umgegangen.