c't 21/2016
S. 104
FAQ
Billig gegen teuer: Rechte beim Schnäppchen-Import

Online-Shopping im Ausland

Antworten auf die häufigsten Fragen

Wie teuer kann es werden?

¯??? Welche Kosten kommen potenziell auf mich zu, wenn ich einen Artikel online im Ausland bestelle?

¯!!! Wie im Online-Handel üblich, können zum Kaufpreis die Versandkosten hinzukommen. Einige größere Händler verzichten darauf. Ist der Versand kostenpflichtig, muss der Händler darüber auf seiner Website informieren. Bei Einkäufen innerhalb der EU fallen in der Regel keine Einfuhrzölle an. Auch Verbrauchssteuern sind nur auf einzelne Produkte wie Alkohol, Kaffee und Tabakwaren zu zahlen. Bei Einkäufen außerhalb der EU müssen mögliche Mehrkosten für die Einfuhr der Ware einkalkuliert werden. Diese Kosten lassen ein vermeintliches Schnäppchen schnell teurer werden als beim Einkauf innerhalb Deutschlands oder der EU.

Beträgt der Warenwert inklusive Versandkosten nicht mehr als 22 Euro, fallen jedoch zumeist weder Zölle noch Steuern an. Doch schon bei einem Wert zwischen 22 und 150 Euro fallen zwar in der Regel Einfuhrumsatzsteuer (für gewöhnlich 7 Prozent oder 19 Prozent) an; immerhin bleibt die Ware aber meist zollfrei. Bei höheren Beträgen können sowohl Zölle als auch Steuern fällig werden. Die zu zahlenden Zölle und Steuern variieren je nach Warenwert und Produktart. Über die Formalitäten sollten Sie sich daher vor der Bestellung beim Zoll (www.zoll.de) informieren.

Endstation Zoll

¯??? Was passiert, wenn der Zoll meinen Artikel einbehält, zurückschickt oder vernichtet?

¯!!! Im Normalfall erhalten Sie auch im Ausland bestellte Ware unmittelbar durch das Transportunternehmen ausgehändigt und können bei diesem auch gegebenenfalls anfallende Abgaben wie Zölle und Steuern entrichten. Die Grundvoraussetzung hierfür ist insbesondere bei Sendungen von außerhalb der EU, dass außen am Paket eine Inhaltserklärung angebracht ist, die über Inhalt und Wert Auskunft gibt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass eine Sendung beim Zoll hängen bleibt und Sie dort persönlich vorstellig werden müssen.

Gründe können sein, dass der Verdacht auf eine unzureichende Deklaration, die Einfuhr verbotener Waren oder Produktpiraterie besteht. In letzterem Fall droht erheblicher Ärger, Verlust der Ware und des Kaufpreises. Bestellen Sie daher am besten keine Ware, bei der Sie einen Verdacht hegen, es könne sich um gefälschte Markenprodukte handeln. Ihre Rechte und Pflichten – auch gegenüber dem Händler – sind dann Sache des Einzelfalls.

Steht das CE-Zeichen für Sicherheit?

¯??? Kann ich auch bei Billiggeräten aus Fernost davon ausgehen, dass diese auf Sicherheit geprüft sind, wenn sie eine CE-Kennzeichnung tragen?

¯!!! Nein. Die CE-Kennzeichnung ist zwar Voraussetzung dafür, dass bestimmte, insbesondere elektronische Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. In der Regel ist ihre Grundlage jedoch nur die Selbsterklärung des Herstellers, dass das Produkt den europäischen Sicherheitsrichtlinien entspricht, ohne dass dies von unabhängiger Stelle geprüft wird. Sollte Ihnen ein betroffenes Produkt ohne oder mit gefälschter CE-Kennzeichnung zugesandt werden, können sich für Sie gegen den Händler oder Hersteller Ansprüche aus Gewährleistung oder Produkthaftung ergeben. Erkundigen Sie sich aber besser vor der Bestellung, ob die Ware die Voraussetzungen für ein Inverkehrbringen in der EU erfüllt.

Welche Rechte gelten?

¯??? Die Rechte welchen Staates gelten, wenn ich online im Ausland bestelle?

¯!!! Das kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an: Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, an dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, für deutsche Käufer also deutsches Recht. Dann müssen Sie sich hinsichtlich Gewährleistung und anderen Ansprüchen nicht umstellen. In den AGB vieler Anbieter findet sich jedoch eine sogenannte Rechtswahlklausel, nach der das Recht des Landes Anwendung finden soll, in dem die Anbieter ihren Sitz haben – in einem Online-Shop mit Sitz in Luxemburg zum Beispiel luxemburgisches Recht.

Dies ist grundsätzlich möglich, führt jedoch nicht dazu, dass der deutsche Käufer seine gewohnten Verbraucherrechte wie vierzehntägiges Widerrufsrecht und zweijährige Gewährleistung verliert. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob der Einkauf in einem Online-Shop mit Sitz innerhalb oder außerhalb der EU getätigt wurde. Voraussetzung ist aber stets, dass der Anbieter seine Tätigkeit in irgendeiner Weise auch nach Deutschland ausgerichtet hat, zum Beispiel durch Erreichbarkeit über eine .de-Domain, Angabe einer deutschen Rufnummer zur Kontaktaufnahme, deutsche Sprachauswahl oder Nennung Deutschlands als Lieferort.

Beschädigte Ware

¯??? Was passiert, wenn der Artikel auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird?

¯!!! Hierfür trägt der Händler das Risiko. Bei Verlust muss er dem Käufer zwar in der Regel keine neue Ware schicken, aber den Kaufpreis erstatten. Bei Beschädigung kann der Käufer die üblichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Es sei denn, der Kunde hat das Transportunternehmen zuvor selbst frei ausgewählt und beauftragt. Dann geht das Risiko mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Käufer über. Beim Kauf in einem nicht auf Deutschland ausgerichteten Shop gilt in der Regel das Recht des Anbietersitzes.

Widerrufen mit Recht?

¯??? Kann ich die Ware in jedem Fall ohne Grund zurücksenden? Wer trägt die Rücksendekosten?

¯!!! Deutsche Online-Shopper haben sich mittlerweile an das ihnen grundsätzlich zustehende Widerrufsrecht gewöhnt, in dessen Rahmen sie gekaufte Waren binnen 14 Tagen nach Erhalt auch ohne Angabe von Gründen zurückgeben können. Dieses steht Ihnen auch grenzüberschreitend gegenüber Anbietern innerhalb und außerhalb der EU zu, wenn diese ihre Geschäfte auch auf Kundschaft aus Deutschland eingestellt haben. Ausnahmen, zum Beispiel bei verderblichen Waren, bestätigen wie immer die Regel. Bedenken Sie jedoch, dass die Anbieter per AGB die Kosten für die Rücksendung ihren Kunden auferlegen können. Das kann bei großen oder schweren Paketen schnell teuer werden.

Garantie und Gewährleistung

¯??? Was passiert, wenn ein in China gekaufter Artikel kaputtgeht? Habe ich Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung? Wer trägt die Rücksendekosten?

¯!!! Spricht der chinesische Anbieter ausdrücklich Kunden aus Deutschland an, können Sie dieselben Gewährleistungsrechte geltend machen wie gegenüber einem deutschen Händler. Das bedeutet, der Mangel muss sich innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Ware gezeigt haben. Innerhalb der ersten sechs Monate gilt ein auftretender Defekt bis zum Gegenbeweis als Mangel. Auch die Rücksendekosten muss der Anbieter grundsätzlich tragen.

Für Ansprüche aus Garantien kommt es stets auf die konkreten Garantiebedingungen an. Aber Vorsicht: Es klafft eine große Lücke zwischen Theorie und Praxis. Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass der Anbieter ihre Reklamation zufriedenstellend abwickelt, die Versandkosten erstattet oder sie die zurückgesandte Ware jemals wiedersehen. Hat der Anbieter von vornherein keine deutschen Kunden „im Visier“, wird regelmäßig chinesisches Recht Anwendung finden. Dann hilft praktisch nur Kulanz – oder der Weg zum Anwalt. (rei@ct.de)