c't 19/2016
S. 156
Recht
Partnerbörsen
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AGB-Frust statt Liebeslust

Rechtlicher Ärger um Online-Partnerbörsen

Wer einen Liebes-, Freizeit- oder Lebensabschnittspartner sucht, dem machen Vermittlungs-Services im Internet große Hoffnungen. Die in scharfem Wettbewerb stehenden Anbieter treiben hohen Werbeaufwand und überbieten einander mit Erfolgsbehauptungen. Nicht ganz so laut werden die vielfach zweifelhaften Bedingungen für Ausstiegswillige betont.

Die Probleme, die das Geschäft von Partnersuchportalen mit sich bringt, kennt man beispielsweise aus der Telekommunikationsbranche: ein nahezu austauschbares Produkt und untreue Kundschaft (jedenfalls was die Geschäftsbeziehung angeht). Hinzu kommt ein immanenter Widerspruch: Erfolgreiche Partnerbörsen müssten eigentlich ruckzuck ihre einsame Single-Kundschaft verlieren. Immerhin verliebt sich, glaubt man der Werbung, schon bei einem der größeren Anbieter alle 11 Minuten ein Single. Daraus ergeben sich jeden Monat um die 4000 Ex-Suchende, die an ihrem Dienste-Abonnement kein Interesse mehr haben dürften.

So wundert es kaum, dass die Kündigung ein besonders beliebter rechtlicher Zankapfel ist. Einige Anbieter versuchen mit allerlei Winkelzügen, ihren Klienten eine Kündigung zu erschweren. So musste sich das Landgericht (LG) München im laufenden Jahr mit der Plattform „eDates“ befassen, gegen die der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) geklagt hatte. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eDates sahen vor, dass eine Kündigung in „gesetzlich geregelter ‚Elektronischer Form’, z. B. per E-Mail“ zu geschehen habe [1].

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