c't 18/2016
S. 66
Vorsicht, Kunde
Haftung bei Beschädigung
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Bild: Peter Stemmler

Selbst schuld!

DHL lehnt Schadensregulierung ab

Der Versand hochwertiger Waren ist so eine Sache: Wenn beim Transport etwas kaputtgeht oder gar Teile abhandenkommen, ist es gar nicht so einfach, den Transportunternehmer in die Haftung zu nehmen.

Steffen M. hat ein spannendes Hobby: In seiner Freizeit macht er Musik und mischt sie auch ab. Dazu hat er sich vor einiger Zeit ein hochwertiges DJ-Mischpult vom Typ Ecler NUO 5 zugelegt. Das gute Stück zeigte Anfang April 2016 einige Gebrauchsspuren, weshalb Herr M. es bei einer Fachfirma aufmöbeln lassen wollte. Für gut 151 Euro, so teilte ihm die Firma SLD-Mediatec mit, könne man neue Blenden für die Fader-Unit, die Poti- und die Effekt-Sektion beschaffen.

Das Angebot überzeugte Steffen M. und der Kunde streckte erst mal die Materialkosten in Höhe von 151 Euro vor.

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