c't 16/2016
S. 72
Vorsicht, Kunde
Bezahl-Fernsehen
Aufmacherbild
Bild: Peter Stemmler

Gieriger Geist

Sky kassiert trotz Kündigung

Bezahl-Fernsehen funktioniert so: Man schließt einen Vertrag und zahlt monatlich Gebühren. Als Gegenleistung liefert der Anbieter das bestellte Programm. Sky kassiert aber auch gern mal ohne Gegenleistung, wie zwei exemplarische Fälle zeigen.

Mathias H. aus Kirchheim und Frank H. aus Hamburg haben eines gemeinsam: Beide kündigten ihr Sky-Abo und bei beiden kassierte der Bezahlfernseh-Anbieter auch nach Vertragsende die Monatsgebühr. Im Detail unterscheiden sich die beiden Fälle zwar, doch das dahinter zu erkennende Verhaltensmuster von Sky ist typisch für viele ähnliche Beschwerden, die uns in den letzten Monaten erreichten.

Bei Mathias H. war eigentlich alles ganz klar und einfach: Er kündigte am 10. März 2015 sein Sky-Abo fristgerecht zum 31. August 2015. Sky bestätigte am 16. März 2015 schriftlich die Kündigung. Ab dem 31. August konnte Mathias H. das Programm von Sky nicht mehr empfangen, damit hätte der Fall eigentlich erledigt sein können.