c't 15/2016
S. 140
Recht
Persönlichkeitsrecht
Aufmacherbild

Ausgedrohnt

Unerlaubtes Überfliegen von Privatgrundstücken kann Persönlichkeitsrechte verletzen

Die scheinbar grenzenlose Freiheit des Fliegens verführt Kopter-Besitzer zum Rechtsbruch: Begeistert lassen sie ihr digital gesteuertes Mini-Fluggerät, gern auch mit aktiviertem Kameraauge, über Nachbars Garten kreisen. Dergleichen ist rechtswidrig und kann teuer werden.

Noch vor Jahren ein Nischenhobby für besonders betuchte Technikfreaks, heute jedoch erschwingliche Allerwelts-Artikel zum Spielen und Experimentieren: Multikopter – die zivile Jedermann-Variante der Gattung Drohne. Diese Flugobjekte, bis zu ein paar Kilo schwer, mit mehreren Rotoren, stellen dank ihres ausgefuchsten digitalen Innnenlebens keine großen Ansprüche an die Fähigkeiten ihrer Piloten. Selbst Fernsteuerdilettanten mit den sprichwörtlichen zehn Daumen haben eine Chance.

Viele Modelle lassen sich mit Standbild- oder Videokamera ausstatten; auch die direkte Funkübertragung der digitalen Beobachtungen auf einen Monitor respektive eine Datenbrille oder ins Internet ist möglich. Kameraflüge im First-Person-View, bei denen der Kopter-Besitzer gewissermaßen im gedachten Cockpit seines Fluggeräts Platz nimmt, sind besonders reizvoll.