Artikel-Archiv c't 18/2015, Seite 140

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    Zweite Chance

    Erweiterte Korrekturmöglichkeiten bei der elektronischen Steuererklärung

    Was man elektronisch auf den Weg geschickt hat, ist gelaufen, fertig, abgeschlossen, unumkehrbar – ganz besonders, wenn es um etwas so Hochoffizielles wie die digitale Steuererklärung geht. Ist das wirklich so? Die gute Nachricht: Tatsächlich gibt es Wege, Irrtümer nachträglich zu berichtigen.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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