KI-Fotos von Dall-E & Co.: Sind sie eigentlich rechtlich geschützt?

Von KI-Algorithmen geschaffene Fotos wirken überraschend lebensecht. Das hat weitreichende Konsequenzen – auch für Fotografen.

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Von DALL-E 2.0 generiertes Bild zum Text "Astronaut riding a horse on the moon".

(Bild: DALL-E 2.0)

Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Joerg Heidrich
Inhaltsverzeichnis

KI-Systeme gibt es mittlerweile viele – eines davon trägt die futuristische Bezeichnung DALL-E, eine Wortschöpfung aus dem Namen des spanischen Künstlers Salvador Dalí und dem des Roboters WALL-E aus dem gleichnamigen Pixar-Film. Der Name ist Programm, denn dieses sehr spezielle System erschafft so gut gemachte künstliche Realitäten, dass sie oft nur noch bei genauem Hinsehen von echten Fotografien zu unterscheiden sind. Aber sind solche Dateien eigentlich rechtlich geschützt? Und dürfen sie verwendet werden?

Grafiken, Filme und Fotos stehen unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Dessen § 2 sieht vor, dass nur "persönliche geistige Schöpfungen" Werke im Sinne dieses Gesetzes sein können und entsprechenden Schutz genießen. Und genau hier liegt das Problem: Denn geschützt werden nur Ergebnisse eines "menschlichen Schaffens".

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Nutzt ein Mensch bei der Erstellung etwa von Grafiken künstliche Hilfsmittel wie Malsoftware oder Bildbearbeitung, so ist das Ergebnis in aller Regel für den Ersteller geschützt. Denn in der Bedienung dieser Software liegt eine menschlich-gestalterische Tätigkeit, die in einer persönlichen geistigen Schöpfung mündet. Und einem solchen menschlichen Schaffen entspringt ein künstlich generiertes Bild allenfalls indirekt. Hier entsteht auf Knopfdruck ein gänzlich im Rechner generiertes Ergebnis, in das kein Mensch mehr eingreift oder es steuert.

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