Anti-Piraterie-Abkommen ACTA: Verhandlungstext veröffentlicht

Der Verhandlungstext zu dem Abkommen, mit dem u.a. die EU und die USA weltweit gegen Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen vorgehen wollen, ist in einer offiziellen Version online verfügbar. Die Bundesjustizministerin begrüßte dies als notwendige Transparenz und betonte, mit der Bundesregierung werde es keine Internetsperren gegen Urheberrechtsverletzer geben.

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Von
  • Monika Ermert

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte gegenüber heise online die Veröffentlichung des aktuellen Verhandlungsentwurfs (PDF-Datei) für das sogenannte Anti-Counterfeiting Trade Agreement . Der nun vorgestellte Verhandlungstext enthält auf den ersten Blick wohl keine relevanten Änderungen zu den bislang im Internet aufgetauchten Versionen.

Das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen, mit dem gegen Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen weltweit vorgegangen werden soll, wurde von der EU, den USA , Japan und sechs weitere Staaten seit 2007 hinter verschlossenen Türen verhandelt. Wegen dieser mangelnden Transparenz und Befürchtungen unter anderem über die Durchsetzung etwa von Internetsperren gegen Urheberrechtsverletzer durch die Hintertür waren in den vergangenen Monaten heftige Debatten aufgekommen. Leutheusser-Schnarrenberger meinte dazu: "Nur mit Offenheit kann man unbegründeten Spekulationen und Befürchtungen vorbeugen." Die Veröffentlichung des Verhandlungstextes sei notwendig gewesen, "damit die demokratische Transparenz der Verhandlungen gestärkt wird".

Die Justizministerin ging auch kurz auf die Netzsperren ein, die nach Ansicht von Kritikern durch ACTA hoffähig gemacht werden könnten. Sie sind in einer Fußnote in einem ACTA-Entwurf vom Januar erwähnt, der über Umwege an die Öffentlichkeit gelangte. Leutheusser-Schnarrenberger sagte weiter: "Besonders wichtig ist, dass im Verhandlungstext von ACTA keine Internetsperren vorgesehen sind. Internetsperren sind grundsätzlich der falsche Weg zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen. Das Kappen von Internetzugängen als schärfste Form des Sperrens dürfte bereits nach den deutschen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben unzulässig sein." Einem völkerrechtlichen Abkommen, das Netzsperren enthalte, werde die Bundesregierung daher auch nicht zustimmen.

Nachlesen lässt sich die Ablehnung der Bundesregierung zu den Sperren auch in einer aktuellen Antwort (PDF-Datei) der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Die darin von den Grünen nochmal geforderte Transparenz des Verfahrens ist zwar seit heute entschärft, die Debatte um die inhaltlichen Fragen, insbesondere den Streit, ob die vorliegenden Vorschläge Veränderungen im EU-Recht oder deutschen Recht mit sich bringen, geht mit der heutigen Veröffentlichung des Vertragstexts wohl erst richtig los.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage versichert die Bundesregierung zwar noch einmal, sie halte daran fest, dass ACTA keine Änderungen der Rechtslage in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf das Urheberrecht, bringen soll. Anhaltspunkte, dass die EU in den Verhandlungen zivil- oder strafrechtliche Regelungen anstrebe, die mit dem deutschen Recht nicht vereinbar seien, habe man nicht. Mindestens in einem Punkt hat die EU-Kommission allerdings Veränderungen der Rechtslage durchaus angekündigt: Über die Regeln des "Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums" wolle man mit ACTA durchaus hinaus gehen, hatte der Verhandlungsführer der Kommission im vergangenen Jahr gesagt.

In vielen Ländern gehen Rechtswissenschaftler sehr wohl davon aus, dass ACTA Veränderungen für ihre nationalen Gesetze bringen wird. Kimberlee Weatherall vom australischen Centre for Intellectual Property in Agriculture sagte gegenüber heise online, es komme zwar noch darauf an "welche von den Klammern des Textes am Ende überleben". Auf der Liste der möglichen Veränderungen für Australien stünden aber unter anderem gesetzlich festgelegte Mindeststrafen für Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen – die gibt es übrigens auch in Europa bislang nicht. Sie sind eine Spezialität im US-Rechtssystem. Auch einstweilige Verfügungen gegen Dritte, etwa Internet-Provider, die Rechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern hätten, auch wenn sie selbst nicht beteiligt sind, wären neu für Australien.

Weatherall befürchtet auch die Ausweitung der ACTA-Bestimmungen auf Patente: "Das könnte Australien in ähnliche Kontroversen um vom Zoll fest gehaltene Transitgüter stürzen wie Europa oder aber einstweilige Verfügungen gegen IT-Produkte an den Grenzen nach sich ziehen wie in den USA." Ihrer Meinung nach dürfte das größte Problem aber der Verlust an Flexibilität für nationale Regierungen sein. Strafmaßnahmen sind in ACTA immer ein Muss, Schrankenregelungen sehe das Abkommen dagegen kaum vor.

Auch für die USA bringe ACTA gesetzliche Änderungen, sagte Gwen Hinze von der Electronic Frontier Foundation gegenüber heise online. "Ich würde insbesondere den von der EU eingebrachten Vorschlag hervorheben, dass auch Anstiftung und Beihilfe strafbar sein sollen." Damit würden die Haftungsregeln erheblich ausgeweitet. Anstiftung gebe es nach US-Recht nicht im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen. Die Organisationen Knowledge Econology International (KEI) hat in einer sehr ausführlichen Analyse dargestellt, wo die USA, aber auch andere Staaten ihre Gesetze ändern müssten beziehungsweise laufende Vorhaben wie neue Schrankenregelungen durch ACTA konterkariert werden. Angesichts der fortbestehenden Bedenken gegenüber ACTA dürfte es nach der Bereitstellung des offiziellen Verhandlungstext wohl heißen: Feuer frei auf ACTA. (jk)